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Wie läuft ein Verfahren ab?

Wie läuft ein Verfahren ab?

Zunächst führt die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen Sie. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen übersendet diese die Ermittlungsakte weiter an die Staatsanwaltschaft, die über den weiteren Gang als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ entscheidet. Es besteht die Möglichkeit einer Einstellung oder einer Anklage bei Gericht. In den meisten Fällen kommt es sodann zu einer Hauptverhandlung.

Um den Gang des Verfahrens beeinflussen zu können ist es wichtig, dass ich frühzeitig Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bekomme, um zu wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann ich Ihnen in einem Besprechungstermin einen konkrete Verteidigungsstrategie vorschlagen. Bis ich die Ermittlungsakte erhalte kann dies mit Ausnahme von Haftsachen einige Zeit in Anspruch nehmen. In dieser belastenden Zeit des Wartens stehe ich für Sie auch hier für Rückfragen jederzeit als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Ihre Verteidigung kann ich bundesweit für Sie übernehmen. Besprechungen können präsent in meinen Kanzleiräumlichkeiten in Karlsruhe stattfinden oder gerne auch online via Videokonferenz.

Je früher Sie mich in einem Strafverfahren mandatieren, desto mehr Einfluss kann ich auf den Gang dieses Verfahrens nehmen, sodass es anzuraten ist, sich der Unterstützung eines kompetenten Strafverteidigers zu bedienen, sobald man Kenntnis davon bekommt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen anhängig ist.

 

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