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Kosten

Kosten

Bei einem Strafverfahren ist es anfangs oft schwer, die gesamten Kosten einer Strafverteidigung zu überblicken.

Wenn ich Ihr Mandat annehme, dann weiß ich in der Regel noch nicht, ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt oder ob die Möglichkeit besteht, eine Einstellung im Ermittlungsverfahren zu erreichen.

In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen jedoch meist einen konkreten Rahmen der Kosten nennen, die auf Sie zukommen werden. Es ist mir ein Anliegen, dass Sie Kostenklarheit haben und keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zukommen. Je nach Vorwurf besteht unter Umständen auch die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidigerin, sodass die Kosten durch die Staatskasse getragen werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, prüfe ich gerne für Sie.

Erreiche ich einen Freispruch für Sie, so haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Staat, sodass die Staatskasse zumindest einen Großteil der Ihnen entstandenen Kosten erstattet.

 

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